Günstige Krankenversicherungen und Krankenkassen in der Schweiz

 

günstige Angebote für Krankenversicherungen in der Schweiz vergleichen

Die soziale Krankenversicherung ermöglicht allen in der Schweiz wohnenden Personen den Zuganng zu einer guten medizinischen Versorgung und stellt bei Unfall oder Krankheuit die Behandlung sicher. Wer neu in der Schweiz ist oder das Elternhaus verlässt, um auf eigenen Beinen zu stehen, wird feststellen, dass bei einem Vergleich der verscheidenen Krankneversicherungsanbieter die Tarifunterschiede enorm sind. Es gibt zahlreiche Angebote der verschiedenen Krankenkassen und Krankenversicherer und es ist oft nicht ganz einfach die verschiedenen Angebote zu vergleichen.

 

Das Sytsem in der Schweiz sieht vor, dass in jeder Krankenversicherung eine Franchise enthalten ist. Die gesetzliche Mindestfranchise beträgt 300 Schweizer Franken. Unter den Franchisen ist sie somit eine günstige Variante für Personen, die sehr oft in einem Kalenderjahr zum Arzt müssen - dafür aber auch teuerste Variante, wenn man die monatlichen Beiträge vergleicht. Die Höhe der Franchise geht bei vielen Krankenkassen bis zu 2500 Schweizer Franken und mit jeder Erhöhung wird der monatliche Beitrag billiger. Eine höhere Franchise verbilligt somit die montatlichen Beitragskosten für die Krankenversicherung.

 

In der Schweiz ist es obligatorisch eine Krankenverischerung abzuschliessen, für alle Personen die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Dabei fällt die Wahl der Krankenverischerung oftmals schwer, da die Zahl der Anbieter enorm gross ist.

 

Die Leistungen der Grundversicherung sind im Übrigen klar definiert und bei jeder Krankenkasse gleich. Was jedoch verwundert, ist dass die Beiträge der einzelnen Krankenkassen in einem Preisvergleich voneinander stark abweichen. Jährlich wechseln in der Schweiz ca. 7 Prozent der Versicherten ihre Krankenkasse, um günstigere Angebote anzunehmen. Der monatliche Tarif ist von den Faktoren Alter des Krankenversicherten, dem Wohnort, der Krankenkasse und wie oben erwähnt von der Franchise abhängig. Wie man sieht, gibt es einige Faktoren, die bei der Wahl der Krankenversicherung zu beachten sind.

 

Sparen Sie Zeit und Geld und holen sich kostenlos von unserem Versicherungsmakler, der sich mit den verschiedenen Tarifen und Beiträgen seit Jahren beschäftigt, billige und auf Sie angepasste, günstige Angebote ein.

 

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Inhaltsverzeichnis für die Privathaftpflichtversicherung

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

günstige private Haftpflichtversicherungen in der Schweiz vergleichen

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer wird vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen abgesichert. Im Obligationenrecht Art. 41 steht geschrieben, dass "Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet." Man haftet demnach mit seinem Gesamtvermögen sollte solch eine Schadensforderung entstehen. Aus diesem Grund ist es ratsam eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der notwendigsten Versicherungen, die man in der Schweiz haben sollte. Sie versichert verursachte Personen - und Sachschäden gegenüber Dritten, sofern diese berechtigt sind. Ebenfalls schützt die Privathaftpflicht unberechtigte Ansprüche, die Dritte an Sie stellen bzw. stellen könnten, zurück zu weisen. Somit fungiert die Privathaftpflichversicherung als indirekter Rechtsschutz. Versichert werden Einzelpersonen (Single-Tarif) oder Familien (Family-Tarif). Schäden können je nach Anbieter und Prämie, die veranschlagt bzw. nach einer Beratung vereinbart wird, meist bis zu 10 Millionen CHF versichert werden. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es in der Versicherungssumme und daraus resultierend in der Prämie, die Sie zu bezahlen haben, stark variierende Angebote gibt!


Einige Beispiele die den Nutzen einer Privathaftpflichtversicherung verdeutlichen

  • Sie verursachen einen Unfall mit einem Familienvater, der alleine für das Einkommen der ganzen Familie sorgt. Dieser muss nach Krankenhausaufenthalt für längere Zeit, sagen wir 5 Monate, zu Hause bleiben. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie nicht nur für die Behandlungskosten aufkommen, nein Sie müssen zudem noch den Lohnausfall des Vaters kompensieren. Sie werden schnell mit Forderungen konfrontiert, die Sie nicht erwarten konnten und das kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Der Schadenservice einer Versicherung würde die Ansprüche, die im beschriebenen Beispiel auf Sie zukommen würden, übernehmen.
  • Ihr Kind spielt im Freien und ein Fussball, Basketball, Tennisball oder anderer Ball zerbricht die Scheibe des Nachbarn. Mit der Privathaftpflicht sind Sie gegen diesen Schadenfall abgesichert.
  • Sie haben bei einer Party aus Versehen eine Vase oder einen anderen Gegenstand in der Wohnung einer Freundin / eines Freundes beschädigt. Es stellt sich heraus, dass dieser Gegenstand sehr wertvoll war. Mit einer Haftpflichtversicherung wären Sie gegen diesen Schadensfall abgesichert ein.
  • Sie haben sich ein Auto von ihrem Kollegen geborgt und beim Einparken wird unbeabsichtigt das Auto zerkratzt. Eine Versicherung würde diesen Schaden übernehmen.

Sie sehen ein Missgeschick kann schneller passieren, als man meint. Eine günstige Privathaftpflichtversicherung sorgt dann für eine entspannte Lösung des Problems. Da nach Schweizer Obligationenrecht eine Person mit Ihrem Gesamtvermögen im Falle eines Schadens der Dritten zugefügt wird haftet, ist es ratsam sich gegen die oben angesprochenen Schadensfälle abzusichern.

In den Beispielen mag der entstandene Schaden noch bezahlbar sein. Aber was ist wenn die Schäden in die Millionenhöhe gehen?


Sie sind auf der Suche nach einer günstigen Privathaftpflichtversicherung, die Sie vor den oben angesprochenen Situationen schützt. Sind Sie mit Ihrer jetzigen Versicherung unzufrieden und wollen in Erfahrung bringen, ob es einen günstigeren Tarif gibt. Jetzt mit mir Kontakt aufnehmen und günstige Alternativen vergleichen und berechnen lassen.


Wer ist bei der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, das Hauspersonal und andere Personen können in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Der Versicherungsnehmer ist immer versichert, egal ob ein Singletarif oder Familientarif abgeschlossen wird. Sollten Sie den Familientarif wählen, ist auch der Ehepartner oder aber der Lebensabschnittsgefährte mitversichert. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Lebenspartner ebenfalls namentlich in der Police aufzuführen ist. Weiterhin sind Kinder beim Familientarif mitversichert. Beim Singletarif dagegen NICHT. Darauf sollte also unbedingt geachtet werden. Die Kinder sind jedoch nur solange eingeschlossen bis sie volljährig sind und sich nicht in der Ausbildung oder im Studium befinden. Die Ausbildung muss nahtlos an die Schulzeit anknüpfen und ein Studium direkt an die Schulausbildung anschliessen. Sollten Sie Hauspersonal beschäftigen, können die Schäden, die das Personal Anderen zufügt, ebenfalls mitversichern lassen. Bei manchen Anbietern sind diese Schäden bereits ein Teil der Police. Wenn neben den genannten Personen weitere, wie beispielsweise Ihre Eltern, im Haushalt wohnen dann können diese ebenfalls in Ihre Police aufgenommen werden.


Kleiner TIPP: Das ist viel billiger als zwei Versicherungen abzuschliessen. Zweiter TIPP: Wussten Sie, dass die meisten Versicherungsunternehmen der Schweiz einen Rabatt gewähren, wenn Sie Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei dem selben Versicherer abschliessen. Weitere Tricks und einen Überblick der besten Traife im Preis- Leistungsvergleich gefällig? Kontaktieren Sie mich.


Ab wieviel Jahren muss man eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben?

Auf diese Frage kann schnell Antwort gegeben werden. Normalerweise sind Kinder in der Familien-Versicherung mitversichert. Als Familie gelten dabei der Ehegatte, die ledigen Kinder und Hausgenossen, die noch nicht 20 Jahre alt sind und die Kinder, die mehr als 20 Jahre alt sind, solange sie erstens ledig und zweitens nicht berufstätig sind. Meistens gilt das bis 25 Jahre, so sind zum Beispiel ledige Kinder bis 25 Jahre, die nach wie vor im Haushalt der Eltern wohnen über die Privathaftpflicht von Mutter oder Vater abgesichert. Das gilt sofern sie nicht erwerbstätig sind. Es zählen demnach Schüler, Studenten und Lehrlinge dazu. Demnach braucht man eine eigene Privathaftpflichtversicherung wenn man den Haushalt der Eltern verlässt und ein eigenes Einkommen bezieht. Ein Lehrling der seine Lehre abgeschlossen hat und weiterhin bei den Eltern wohnhaft ist, sollte unbedingt Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und klären, ob er weiterhin über die Eltern versichert ist oder eine eigene Versicherung benötigt. Grundsatz hier ist lieber einmal öfters nachfragen! Wenn Sie auf der Suche nach einer eigenen Privathaftpflichtversicherung sind, lohnt es sich gut zu informieren, welche Versicherung was anbietet. Deshalb nutzen Sie doch unsere Versicherungsberatung in nur zwei einfachen Schritten.

  • Kontakt via Internetformular aufnehmen
  • Unser Versicherungsbroker meldet sich und unterbreitet Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes und unverbindliches Angebot.

    Wie kann ich meine derzeitige Haftpflichtversichernung kündigen?

    Die genauen Fristen der Kündigung Ihrer derzeitigen Privathfatpflichtversicherung finden sie in den AVB, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Allgemeinen werden Privathaftpflichtversicherungen über einen Zeitraum von einem, drei oder fünf Jahren abgeschlossen. Ist der in der Police aufgeführte Zeitraum verstrichen, verlängern sich die Tarife stillschweigend um ein weiteres Jahr. Je nach Art der Versicherung und nach Versicherer beträgt die Kündigungsfrist ein bis drei Monate vor Fälligkeit. Allerdings sind auch andere Faktoren für eine Kündigung relevant. Nach einem Schadensfall beispielsweise ist die Versicherung genauso kündbar wie für den Fall des Zusammenzugs mit Ihrem Partner oder Partnerin. Unser Versicherungsfachmann kann Ihre Police überprüfen und sucht die für Sie optimale Lösung heraus. Im Folgenden sind noch einmal die Kündigungsgründe aufgeführt:

    1. Die Versicherung ist kündbar, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöhen sollte
    2. Ebenfalls kündbar ist die Police nach Ablauf der Vertragsdauer und unter Einhaltung der Fristen.Achtung:Beachten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfristen, die im Vertrag zu finden sind.
    3. Nach jedem Schadensfall kann die Police gekündigt werden.
    4. Wenn das Versicherungsunternehmen seiner Informationspflicht (geregelt im Artikel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes) nicht nachkommt, liegt ein Kündigungsgrund vor.
    Ein Kündigungsschreiben reicht übrigens für die Kündigung aus. Sie sollten allerdings darauf achten, dass das Schreiben einen Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eintrifft. Weiterhin ist es ratsam das Schreiben als Einschreiben zu versenden, um etwas in der Hand zu haben für den Fall der Fälle. Sollten Sie die Kündigung nicht rechtzeitig einreichen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

    Zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Wintersportunfällen?

    Wie bereits erwähnt, ist es in der Schweiz keine Pflicht eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Aber oftmals ist es eine sehr gute Entscheidung, insbesondere für alle Personen, die Wintersport betreiben. In den vergangenen Jahren haben die Unfälle auf den Pisten zugenommen. Wer einen Unfall verursacht (natürlich abhängig von der Art des Unfalls) wird schnell mit den gesamten Kosten konfrontiert. Neben den Kosten des Unfalls, kommen die Nachfolgekosten, die der geschädigten Person entstehen, ebenfalls dazu. Schnell geht der Schaden dabei in den fünfstelligen Bereich. Die geschädigte Person kann unter anderem die Kosten, die ihr durch den Ausfall der Arbeitsleistung entstehen, geltend machen und mit einer Forderung auf Sie zukommen. Weiterhin: Die Arztkosten werden zwar erst einmal von der Krankenversicherung / Unfallversicherung des Geschädigten beglichen, jedoch kann der Versicherer im Nachhinein (wenn die Schuldfrage geklärt ist und zu Ihren Ungunsten ausfällt) auf Sie zukommen und das Geld einfordern. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde. Sie haben noch keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, kontaktieren Sie unseren Versicherungsbroker in nur zwei einfachen Schritten und er meldet sich bei Ihnen.



    Wie melde ich einen Schaden bei meiner privaten Haftpflichtversicherung?

    Gemeldet werden kann ein Schaden telefonsich, oder mittlerweile oft gesehen über ein Onlineformular. Nach dem gemeldeten Schaden wird die Versicherung mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Danach wird die Haftung seitens des Versicherers geprüft. Es kommt auf die Art des Schadens an, was im Anschluss passiert. Entweder bekommt die verischerte Person einen Ersatz / eventuell eine Barauszahlung des Schadens oder der Geschädigte muss die Reparatur organisieren, begleicht die Rechnung und sendet eine Kopie an den Versicherer. Im Anschluss bekommt der Versicherte von der Versicherungsgesellschaft das Geld ausbezahlt und erhält ein Abschlusschreiben mit weiteren Informationen wie zum Beispiel ein zu bezahlender Selbstbehalt etc.


    Besonders wenn Sie Kinder haben, die Ihre Umgebung erkunden und alles Neue ausprobieren, spricht das Kosten-Nutzen-Verhältnis für eine Privathaftpflichtversicherung. Im Falle einer Familienhaftpflicht sind nämlich Sie und Ihre Kinder versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird die Mitversicherung der Kinder unterschiedlich geregelt, auch wird das Konkubinat als Form des Zusammenlebens von den Gesellschaften verschieden gehandhabt.


    Zu guter Letzt. Wussten Sie, dass die meisten Versicherer einen Rabatt gewähren, wenn Sie Ihren Hausrat ebenfalls bei ihm versichern lassen, das heisst Hausratversicherung und eine Privathaftpflicht bei einem Anbieter abschliessen.


    Es lohnt sich demnach einen Vergleich von einem Versicherungsfachmann durchführen zu lassen, der Ihnen eine günstige Haftpflichtversicherung empfehlen kann, die auf Ihre Lebenssituation in der Schweiz massgeschneidert ist. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich vergleiche für Sie die unterschiedlichen Angebote und Prämien.


    So einfach gelangen Sie zu einer unverbindlichen Beratung und weiteren Informationen:


    Klicken Sie auf Anfrage stellen und füllen in weniger als einer Minute das Kontaktformular aus. Ich werde mit Ihnen via Telefon oder Email Kontakt aufnehmen und Ihnen unverbindlich meinen Service anbieten.



    Sind Wasserschäden bei der Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen?

    Diese Frage ist nicht mit einem eindeutigen JA oder NEIN zu beantworten, da diverse Schäden erstattungspflichtig sein können. Nehmen wir das Beispiel Ihre Waschmaschine ist ausgelaufen, während Sie eingeschlafen sind oder Ihre Wohnung verlassen haben. Neben der Wohngebäudeversicherung (verlinken), die gewiss über die Verwaltung oder den Vermieter besteht, können die Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, sowie die Hausratpolice des Bewohners unter Ihnen betroffen sein. Die Privathaftpflichtversicherung springt bei Schäden ein, die Sie anderen zugefügt haben oder zufügen. Im Fall der ausgelaufenen Waschmaschine würden Sie die Schäden der Wohnung unter Ihnen -sollte diese durch den Schaden betroffen sein - übernehmen. Sind lediglich nur Gegenstände, wie Elektrogeräte oder Mobilar der eigenen Wohnung betroffen, sollten Sie schnellstmöglich den Anbieter Ihrer Hausratversicherung kontaktieren. Allerdings müssen Sie dann überprüfen, ob die Hausratversicherung auch bei grob fahrlässigem Verhalten zahlt. Generell ist es auch bei Wasserschäden so, dass Sie jemand Dritten einen Schaden zugefügt haben müssen. Dann wird Ihre Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche regulieren und unberechtigte Ansprüche abweisen. Die Frage der groben Fahrlässigkeit ist dann noch zu klären. Es gibt Gesellschaften, die auch bei grober Fahrlässigkeit noch entschädigen. Erkundigen Sie sich bei mir nach solchen Gesellschaften.


    Kleiner Tipp: Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und genauen Details. Des Weiteren sollten Sie Ihre Versicherungen so schnell wie möglich über den Schaden informieren.


    Wann zahlt die Haftpflichtversicherung das Geld für den Schaden aus?

    Das Geld für den Schaden wird nach dem Ende des Bearbeitungsfalles ausbezahlt. Die Art und Dauer der Kosten ist dabei unterschiedlich. Das normale Vorgehen ist aber das Folgende. Zuerst muss der Schadensfall gemeldet werden (telefonisch oder über ein Onlineformular). Nach eingehender Prüfung meldet sich die Versicherung bei Ihnen. Meist geschieht das innerhalb von 1 bis 4 Werktagen. Im Anschluss prüft der Versicherer, ob die Ansprüche berechtig oder unberechtigt sind. Bei Reperatur oder Ersatz werden häufig zwei Möglichkeiten unterschieden:

    1. der Geschädigte organisiert die Reparatur selber oder
    2. der Geschädigte erhält innerhalb der nächsten 3 Wochen Ersatz

    Der Geschädigte begleicht auf jeden Fall die Rechnung, sendet eine Kopie an seine Versicherung und bekommt im Anschluss das Geld für die Reparatur oder den Ersatz ausbezahlt.


    Wichtig: Je nach Schadensfall kann dieser Prozess kürzer oder länger dauern, da beispielsweise bei hohen Kosten ein Experte den Schaden besichtigen wird.


    Wie teuer ist eine Privathaftpflichtversicherung?

    Die Budgetberatung Schweiz kalkuliert in Ihrem Budgetbeispiel für eine Familie mit 2 Kindern ca. 30 Schweizer Franken pro Monat für die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zusammen. Die Preise bei den verschiedenen Anbietern liegen nahe beieinander. Allerdings gibt es durchaus ein paar wichtige Punkte, die es zu beachten gilt. Beispielsweise kann Geld gespart werden, wenn Sie die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei dem gleichen Versicherer abschliessen. Auch unterscheiden sich die Versicherungsleistungen sehr oft voneinander, weshalb eine persönliche Beratung durchaus sinnvoll ist, um sich in dem Versicherungsdschungel zurecht zu finden. Wichtig ist es auch, dass Sie einen guten Versicherungsschutz durch umfangreiche Leistungen besitzen. Der Preis sollte nicht das alleinige Kriterium sein. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf und das in nur zwei einfachen Schritten.
    Angebot Button klicken und das Formular ausfüllen. Ich melde mich bei Ihnen.


    Wozu benötige ich überhaupt die private Haftpflichtversicherung?

    Im Grunde sollte jeder eine Haftpflichtversicherung haben, ist zuminest die einschlägige Expertenmeinung. Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Bürger umfangreich im Alltag und sichert gegen finanziellen Folgen bestimmter Schäden ab. Da es zahlreiche Schadensursachen gibt, ist Sie im Prinzip für jeden Erwachsenen ein "must have" will man sich vor finanziellen Folgen hoher Schäden schützen. Auch wenn Sie denken, dass Sie keine Privathaftpflicht benötigen, sollten Sie bedenken, dass sich die Art der Schäden stark unterscheiden und von einer zerstörten Brille des Kollegen bis hin zu einem schweren Verkehrsunfall reichen. Es ist vorher nicht klar, wie hoch der Schaden bei einem Dritten ist und kann im schlimmsten Fall in die Millionen gehen. Deshalb ist der Abschluss dieser Versicherung eigentlich unverzichtbar. Sie haben noch keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen oder möchten den Anbieter wechseln. Nehmen Sie mit unserem Versicherungsbroker Kontakt auf, er berät Sie kostenlos und unverbindlich.


    Ist ein E-Bike (Elektrovelo) durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt?

    In vielen Fällen JA, allerdings darf bei den meisten Anbietern von Privathaftpflichtversicherungen die Tretunterstützung von max 25 km/h und die Motorenleistung von 500 Watt nicht überschritten werden. Dann zählen die E-Bikes zu der Kategorie normale Fahrräder. Sollte Ihr E-Bike die Werte überschreiten, zählt es als Motorfahrrad (Mofa) und benötigt eine extra Versicherung.


  • Inhaltsverzeichnis für die Hausratversicherung

    Was ist eine Hausratversicherung?

    Hausratversicherung in der SchweizMit einer Hausratversicherung haben Mieter und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen umfassenden Schutz für Ihr Hab und Gut. Wie der Name "Hausratversicherung" es schon beschreibt, ist der gesamte Hausrat einer Person oder Familie gegen verschiedene Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, etc., versichert. Als Hausrat werden Gegenstäde bezeichnet, die sich im Haushalt befinden und zur Einrichtung gehören, gebraucht werden oder verbraucht werden. Dazu gehört unter anderem Möbel, Teppiche, Bilder, Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Nahrungs- und Genussmittel. Aber auch Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck und Antiquitäten zählen zum Hausrat.


    Was ist bei der Hausratversicherung versichert?

    Im Gegensatz zu einer KFZ Haftpflicht zählt die Hausratversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen. Jede Versicherung prüft die individuelle Risikosituation des Antragsstellers und daher gibt es verschiedene Angebote der Versicherungsunternehmen. Bei der Hausratversicherung wird das Inventar eines Haushalts (Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsgegenstände, Gebrauchsgegenstände) gegen Schäden, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glasbruch, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus oder Raub versichert. Der Schutz des Hausrates ist dabei üblicherweise zum Neuwert (Neuwert = Wert den der Gegenstand bei einem Neukauf kostet) versichert. Weiterhin sind Kosten enthalten, die beispielsweise bei Schlossänderungen, Hotelübernachtung usw. entstehen und als sogenannte Folgekosten bei Schäden anfallen können. Außerdem sind Einschlüsse wie der Diebstahl eines Velos oder aber auch die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden denkbar. Dabei sind allerdings mögliche Selbstbehalte zu beachten.

    Wessen Hausrat ist bei der Hausratversicherung versichert?

    Die Hausratversicherung bietet nicht nur Ihrem Eigentum Schutz, sondern sollte Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin, Ihr Lebensgefährte / Ihre Lebensgefährtin, oder Kinder auch in Ihrem Haushalt leben, ist deren Hausrat ebenfalls mitversichert. Achtung: In Bezug auf die Kinder, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind, werden teilweise Altersgrenzen im Vertrag definiert, die es zu beachten gilt.

    Warum ist eine Hausratversicherung überhaupt wichtig?

    Die Entscheidung ob eine Hausratversicherung in der Schweiz überhaupt wichtig ist, sollten Sie von der Frage abhängig machen, wie wertvoll Ihr gesamter Hausrat ist und ob Sie genügend Rücklagen besitzen, um den Hausrat im Falle eines Schadens neu zu beschaffen. Es gilt je teurer Ihr Hausrat ist, desto mehr lohnt es sich eine Hausratversicherung in der Schweiz abzuschließen. Ebenfalls sollte man beachten, dass der sich Hausrat in den Jahren in denen man in einer Wohnung wohnt, vergrößert. Neue Dinge kommen beispielsweise hinzu oder gewinnen an Wert. Nach einem Brand in der Wohnung / Haus oder einem Wasserschaden sind meist größere finanzielle Aufwendungen nötig, um den gewohnten Standard wieder herzustellen. Oft ist man sich über den Wert des eigenen Hausrats nicht bewusst, deshalb sollte Sie sich beraten lassen und dann entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Versicherung abzuschließen. Unser Versicherungsbroker berät Sie gerne umfassend bei Ihnen vor Ort. Füllen Sie einfach das Internetformular aus und ein Spezialist berät Sie unverbindlich und kostenfrei in allen Fragen zur Hausratversicherung in der Schweiz.



    Wie kann ich meine derzeitige Hausratversicherung kündigen?

    Grundsätzlich muss jeweils, der in der Versicherungspolice angegebene Zeitraum betrachtet werden. Sie müssen Ihre Hausratversicherung mit einer Frist (meist drei Monate) vor Ende der Versicherungsperiode kündigen. Sollten Sie Ihre Kündigung zu spät einreichen, verlängert sich die Versicherung um ein Jahr. Dann gilt die Kündigung erst nach Ablauf des folgenden Versicherungszeitraumes.

    Beachten Sie bitte, dass mit erfolgreicher Kündigung mit Ablauf Ihres Versicherungszeitraumes kein Versicherungsschutz mehr besteht. Eine neu abgeschlossene Versicherung sollte dann genau an diesem Tag wieder beginnen.

    Ein Brief, mit dem einfachen Satz: "Ich kündige meine Versicherung mit Versicherungsnummer ... auf den nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung"
    Kleiner Tipp: Senden Sie den Brief als Einschreiben, damit Sie auf der sicheren Seite sind und im Streitfall die Kündigung auch rechtskräftig belegen können.

    Wenn Sie einem Versicherungsbroker das Mandat übertragen haben, reicht eine Mitteilung an diesen und erledigt die ganze Arbeit, Kündigung und Neuabschluss, für Sie.

    Wann ist eine Hausratversicherung kündbar?

    Die Fristen der Kündigung für eine Hausratversicherung sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, der jeweiligen Versicherungsgesellschaft geregelt. Allerdings kann aus diversen Gründen, die im Folgenden kurz aufgeführt werden, eine Kündigung vor dem Ablauf der Vertragsdauer möglich sein.

    • sollte ein Versicherer seine Prämie erhöhen, ist eine frühzeitige Kündigung möglich (innerhalb gewisser Fristen)
    • nach jedem Schadensfall, für den der Versicherer eine Leistung auszuzahlen / zu erbringen hat (beide Vertragspartner haben hier ein Sonderkündigungsrecht)
    • bei Verletzung der Informationspflicht des Versicherungsunternehmens (Artikel 3 VVG)

    Wichtig: Sollte die Kündigung nicht rechtzeitig eintreffen, bedeutet im Detail mindestens einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist, wird der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.


    Wie kann ich am einfachsten meine Hausratversicherung wechseln?

    Am einfachsten wechselt man seine Hausratversicherung indem man die Kündigungsfrist, die in den AVB des jeweiligen Versicherers geregelt ist, einhält. Das Kündigungsschreiben sollte dabei mindestens einen Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei dem Unternehmen eintreffen, ansonsten verlängert sich die Versicherung um ein Jahr. Weitere Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind unter dem Punkt "Wann ist eine Hausratversicherung kündbar?" beschrieben.



    Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

    Es gibt Schäden, die die meisten Versicherungsunternehmen ausschließen. Im Folgenden finden Sie ein paar Beispiele, bei denen die Versicherer nicht zahlen:

    • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen und Fenster. Der Schaden ist nur versichert, wenn das Wasser in die Wohnung oder das Haus eingedrungen ist, weil der Schaden an der entsprechenden Öffnung durch den Sturm verursacht worden ist. Sollte der Schaden jedoch durch ein nicht geschlossenes Fenster verursacht worden sein, besteht kein Versicherungsschutz.
    • Eindringen von Feuchtigkeit durch große Schneemassen - bspw. auf der Terrasse - ist weder ein Schaden durch Überschwemmung noch ein Schneedruck Schaden. Deshalb sind diese Schäden nicht versichert.
    • Ein Sengschaden ist ein Verbrennungsschaden, der sich nicht selbständig weiter ausbreiten kann. Diese Schäden sind nicht versichert. Sollte ein Sengschaden jedoch durch einen mitversicherten Brand entstehen, so besteht dafür Schutz.
    • Gegenstände, die dem Gebäude zugerechnet werden, wie beispielsweise an den Bewohner angepasste Einbauküchen oder Parkettböden, sind in der Regel der Wohngebäudeversicherung zuzuordnen und nicht der Hausratversicherung.
    • Hausrat von Untermietern ist ebenfalls nicht versichert, da diese eine eigene Versicherung abschließen müssen.
    • etc....

    Es gibt weitere Ausschlüsse, die nicht aufgeführt sind. Deshalb lohnt es sich den Vertrag jeweils genau zu kennen, und auf das Kleingedruckte zu achten. Unser Versicherungsbroker kennt die möglichen "Stolpersteine" in der Hausratversicherung. Außerdem weiss ein Fachmann genau worauf Sie achten müssen und kennt die Versicherungsbedingungen verschiedener Gesellschaften. Sind Sie auf der Suche nach der passenden Hausratversicherung, dann nehmen Sie in nur zwei unkomplizierten Schritten Kontakt mit einem Versicherungsprofi auf. Einfach den Button "Angebot einholen" klicken und das Internetformular ausfüllen. Ein Experte meldet sich dann bei Ihnen und berät Sie unverbindlich und vollkommen kostenfrei bei Ihnen vor Ort.



    Ist ein Wasserschaden bei der Hausratversicherung mitversichert?

    Hausratversicherung Wasserschaden

    Grundsätzlich ist ein Wasserschaden, der durch Leitungswasser verursacht wird, ein Fall für die Hausratversicherung. Auch abgedeckt sind Elementarschäden, zu denen beispielsweise Hochwasser zählt. Es lohnt sich jedoch die Versicherungsbedingungen zu lesen und zu vergleichen, da manche Versicherer keinen Schutz für Wasser, welches zum Beispiel durch einen Rückstau aus der Kanalisation in die Häuser dringt und Schaden anrichtet, anbieten. Eine ausgelaufene Waschmaschine hingegen ist bei nahezu allen Policen versichert. Es kommt demnach auf den Schadensfall an und wie das Wasser den Schaden verursacht hat. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich...


    Ist eine Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?

    Nein, die Hausratversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch und zählt zu den Versicherungen, die freiwillig sind. Allerdings ist es ratsam eine Hausratversicherung abzuschließen, denn die Kosten im Schadensfall können schnell fünf- oder auch sechsstellige Beträge annehmen (kommt auf den Wert Ihres Hausrats an!). Die Kantone Nidwalden, Freiburg, Jura, Waadt und Glarus kennen allerdings ein Versicherungsobligatorium für Elementarschäden und Feuer.


    Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung sein?

    Die meisten Versicherer bestätigen, dass der Wert Ihres Hausrats sorgfältig festgelegt werden muss und zudem regelmäßig überprüft werden soll. Entspricht die Höhe der Versicherungssumme nicht dem Wert Ihres Hausrates, kann das im Schadensfall unangenehme Folgen haben. Wie hoch ist jetzt aber der Wert des Hausrates und was ist eine Unterversicherung bzw. Überversicherung?

    • Unterversicherung: Die in der Police angegebene Versicherungssumme ist tiefer als der tatsächliche Wert, den es kosten würde, den gesamten Hausrat im Fall eines Schadens zu ersetzen. Unterversicherung kann im Falle eines Schadens sehr teuer werden (siehe Beispiel weiter unten).
    • Überversicherung: Die in der Police angegebene Versicherungssumme für Ihren Hausrat ist höher als der tatsächliche Betrag, den es kosten würde, um alles im Fall eines Schadens zu ersetzen.

    Lohnt sich dann eine niedrige Versicherungssumme um Beiträge zu sparen? Sicherlich jedes Jahr etwas Beitrag zu sparen (der Beitrag bei der Hausratversicherung wird über die Versicherungssumme berechnet), macht über viele Jahre hinweg auch ein kleines Vermögen. Wenn Sie jedoch einen Schaden haben, haben Sie am falschen Ende gespart, da dann auch nicht der gesamte Schaden erstattet wird.

    Ein kleines Beispiel soll Ihnen dies verdeutlichen: Angenommen Ihr Hausrat hat einen Wert von 100.000 CHF. Sie haben in Ihrer Hausratversicherung jedoch nur eine Versicherungssumme von 50.000 CHF. Dann bekommen Sie von jedem Schaden auch immer nur die Hälfte erstattet, da Sie ja nur die Hälfte versichert haben.

    Auch eine zu hohe Versicherungssumme ist nicht sinnvoll, da bei einem Totalschaden beispielsweise nur für die Summe der Neuanschaffung des verlorenen Hausrats Schutz besteht. Wer überversichert ist, zahlt demnach zu viel Prämien. Sie sehen den richtigen Wert der Versicherungssumme zu finden ist nicht ganz einfach. Unser Versicherungsprofi kann Ihnen allerdings die richtige Versicherungssumme berechnen, vergleicht gleichzeitig die Angebote und sucht das für Sie passende heraus.

    Kleiner Tipp: Nach dem Auszug der Kinder sollten Sie die Versicherungssumme neu berechnen, denn wenn Ihre Kinder einen Teil der Wohnungseinrichtung mitnehmen, ändert sich auch der Wert des Hausrats. Im Übrigen werden Hausratversicherungen meist mit automatischer Summenanpassung abgeschlossen, bedeutet die Versicherungssumme passt sich der Teuerung (Inflation) an.



    Ist das Velo / Fahrrad bei der Hausratversicherung mitversichert?

    Velos sind im Rahmen der Hausrat nur gegen Einbruchsdiebstahl in der Wohnung / im Haus, im abgeschlossenen Keller oder in der Garage versichert. Allerdings bieten die meisten Versicherer mittlerweile Ergänzungen zu den Policen an, damit das Velo auch bei einfachem Diebstahl (das ist zum Beispiel der Fall wenn das Velo am Bahnhof oder vor der Arbeit entwendet wird) versichert ist. Voraussetzung ist jeweils: die Fahrräder müssen abgeschlossen sein.

    2 kleine Tipps:

    1. Das Velo sollte bei der Berechnung der Versicherungssumme nicht vergessen werden.
    2. Mit dem Zusatz "Einfacher Diebstahl auswärts" sind Schäden für Diebstähle, die außerhalb der Wohnung / des Hauses passieren, abgesichert. Unter anderem ist das Handy, der Laptop, das Velo oder auch Ski gegen Diebstahl versichert. Der Zusatz ist bei manchen Schweizer Hausratversicherungen bereits fester Bestandteil. Es sollte trotzdem geprüft werden, ob er in der Police enthalten ist, wenn die oben angesprochenen Gegenstände gegen diese Gefahr abgesichert werden soll.


    Ist der Hausrat während des Umzuges in eine neues Heim ebenfalls versichert?

    Diese Frage ist mit einem "Ja" zu beantworten. Der Hausrat ist im Falle eines Umzuges gegen die in der Versicherungspolice aufgeführten Gefahren versichert. Sie benötigen demnach keine extra Versicherung.

    Tipp: Viele Personen vergessen allerdings wegen dem Umzugsstress den neuen Wohnort der Versicherung bekannt zu geben. Damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt muss innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Umzug die Versicherungsgesellschaft über den Umzug informiert werden.


    Ist das Gartenhäuschen ebenfalls in der Hausratspolice eingeschlossen?

    Nicht nur das Gartenhaus, sondern auch der Inhalt ist gegen die in der Versicherungspolice beschriebenen Gefahren abgesichert, da im Fachjargon das Gartenhäuschen zu den Fahrnisbauten zählt, müssen Sie es nicht extra versichern.


    Was ist mit den geleasten Sachen des Hausrats, sind diese versichert?

    Einfache Antwort: Ja, auch die geleasten oder gemieteten Sachen des Hausrats gehören laut Definition zu Ihrem Hausrat und sind mitversichert.


    Worauf muss beim Abschluss einer Hausratversicherung geachtet werden?

    Wie immer kommt es auf das Kleingedruckte an. So sollte zum Beispiel darauf geachtet werden, dass die einzelnen Gefahren (oben beschrieben) abgedeckt sind. Weiterhin wichtig ist die Kündigungsfrist und wann für Sie die Möglichkeit der Kündigung besteht. Außerdem ratsam ist zu kontrollieren, ob folgende Kosten (in welchem Umfang) ebenfalls in der Police aufgeführt sind:

    • Aufräumungskosten,
    • Bewegungskosten,
    • Schlossänderungskosten,
    • Bewachungskosten,
    • Reparaturkosten an Gebäuden oder nach Nassschäden oder
    • die Kosten für provisorische Maßnahmen nach dem Schadensfall

    Sie sehen es gibt einige Dinge beim Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten. Ebenfalls für viele versicherte Personen wichtig ist der Preis der Versicherung. Heutzutage kann man im Internet einfach einen Vergleich für verschiedenen Versicherungen rechnen. Aber, wussten Sie, dass es bei einigen Gesellschaften einen Preisrabatt gibt, wenn Hausrat- und Haftpflichtversicherung beim selben Anbieter abgeschlossen werden? Manche Versicherer bieten das an, andere wiederum nicht. Kennen Sie außerdem die Besonderheiten der Hausratversicherung und können Sie schnell und einfach die Versicherungssumme Ihres Hausrates bestimmen? Wissen Sie, ob Sie unterversichert sind? Somit gibt es wichtige Fragen und ein paar Besonderheiten, die man beim Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollte. Deshalb erachtet es unser Versicherungsprofi als wichtig, dass die Hausratversicherung auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dabei geht es in erster Linie nicht nur um den Vergleich von Preisen, sondern insbesondere welchen Schutz sie benötigen und welche Gesellschaft dies am besten erfüllt. Nutzen Sie das Angebot und ziehen einen Fachmann zur Hilfe, der die verschiedenen Dinge Ihres Haushalts auflistet und eine mit Ihnen abgestimmte Police entwirft.


    Welche der vielen Hausratversicherungen sind zu empfehlen?

    Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da es in der Schweiz zahlreiche Versicherungsunternehmen gibt, die Hausratversicherungen anbieten. Man könnte argumentieren, den Preis als Entscheidungskriterium zu nehmen. Aber, sind denn wirklich alle Versicherungen in ihren Leistungen gleich? Das kann kann ich als Experte nicht bestätigen. Es gibt zwischen den Anbietern durchaus große Unterschiede, weshalb es sich lohnt einen Broker zur Hilfe zu nehmen. Das Vergleichen der Versicherungstarife gehört zu meinen Aufgaben und ich kann die für Sie beste Variante schnell heraus finden.
    Wussten Sie das manche Versicherer Treuerabatte und Schadenfreiheitsrabatte gewähren.
    Ich als Broker kenne die Besonderheiten und weiss auch welche Gesellschaften im Vergleich zur Konkurrenz überdurchschnittliche Leistungen anbieten und welche nicht. Durch meine langjährige Erfahrung, auch im Schadensfall, kann ich die für Sie beste Gesellschaft empfehlen. Denn erst im Schaden zeigt sich, wie gut eine Versicherung wirklich ist.



    Ist mein Haustier bei der Hausratversicherung mitversichert?

    Ja, Ihre Haustiere sind ebenfalls versichert. In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherungen steht geschrieben, dass auch die beweglichen Sachen des Hausrats versichert sind, das bedeutet Tiere sind in dem Fall als "Sachen" zu betrachten und deshalb versichert. Auch wenn es ein wenig merkwürdig klingt, es kommt den "besten" Freunden des Menschen in diesem Sinne gelegen.


    Wo wird die Hausratversicherung bei der Steuererklärung eingetragen?

    Generell gehört die Hausratversicherung zu den Policen auf die man nicht verzichten will, um sich vor möglichen Gefahren abzusichern. Deshalb ist die Frage, ob die Hausratversicherung von der Steuer abzusetzen ist, nicht unberechtigt. Allerdings ist das an und für sich nicht möglich, da in der Einkommenssteuererklärung nur die Policen anzugeben sind, die klar zum Zweck der Vorsorge eingesetzt werden. Gute Nachricht: In manchen Fällen gibt es Ausnahmen, so zum Beispiel für den Fall, dass die Hausratversicherung aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Dann nämlich darf sie zumindest anteilig abgesetzt werden und wird sie für die Büroräume abgeschlossen, zählt sie zu den Betriebsausgaben und darf dort aufgeführt werden. Zudem ist es möglich die Hausratsversicherung als Werbungskosten abzusetzen. Das gilt für den Fall, dass man sein Arbeitszimmer beruflich nutzt. Auch dann ist ein Teil des Betrages absetzbar. Man sollte dabei nicht vergessen, dass die Vorschriften der steuerlichen Absetzbarkeit zu beachten sind. Der Raum darf u.a. ausschliesslich für geschäftliche Tätigkeiten genutzt werden und muss ein abgetrennter Raum sein! Ungefähr zwanzig Prozent der Prämie sind laut Expertenmeinung so absetzbar. Als Nachweis muss eine Kopie des Vertrages beigelegt und zusätzlich eine Aufrechnung, welcher Teil abgezogen wurde, beigelegt werden.


    Impressum


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