Personenversicherungen in der Schweiz

 

Lebensversicherung

Lebensversicherung

 

Sind Sie auf der Suche nach einer Lebensversicherung in der Schweiz? Auf versicherungen-vergleichen.ch sind Sie auf der richtigen Seite. Wir führen für Sie den Vergleich der verschiedenen Anbieter von Lebensversicherungen durch und berechnen Ihren optimalen und individuellen Vorsorge-Beitrag.


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Rentenversicherung

Rentenversicherung


Die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversicherung ( AHV ) ist gekoppelt mit der Invalidenversicherung ( IV ) die erste Säule der staatlichen Rentensystems in der Schweiz. Diese Grund-  versicherung ist für alle Bewohner der Schweiz, unabhängig von ihrem Arbeitsstatus, obligatorisch.

 

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Unfallversicherung

Unfallversicherung


Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und wenn vereinbart auch Berufskrankheiten und deren gesundheitlichen, wirtschaftlichen sowie immateriellen Folgen absichert.

 

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Risikolebensversicherung

 

 Risikolebensversicherung

 

Im Grunde gibt es zwei gängige Varianten einer Lebensversicherung: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung.

 

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Versicherungen für Kinder und Babies

Versicherungen für Kinder und Babies in der Schweiz

 

Welche Versicherung / Versicherungen braucht eigentlich ein Baby / Kind in der Schweiz? Dies ist eine der Fragen, die sich viele Eltern vor der Geburt Ihres Kindes stellen.

 

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Versicherung für Ihr Baby oder Kind – Optimal versichert das Leben beginnen

Welche Versicherungen sind für Babys und Kinder notwendig

Welche Versicherung / Versicherungen braucht eigentlich ein Baby / Kind in der Schweiz?

 

Dies ist eine der Fragen, die sich viele Eltern vor der Geburt Ihres Kindes stellen. Die folgenden Zeilen beschäftigen sich damit, welche Versicherungen in der Schweiz für Neugeborene zu empfehlen sind. Die Grundversicherung (Krankenversicherung) ist obligatorisch für Ihr Kind und beinhaltet den Schutz vor Unfall und Krankheit. Sie können die Versicherung bereits vor der Geburt des Babys abschliessen. Allerdings ist es auch noch möglich das neugeborene Kind drei Monate nach der Geburt versichern zu lassen. Die Krankenversicherung gilt rückwirkend, allerdings müssen sie logischerweise die Prämien ebenfalls rückwirkend zahlen. Wussten Sie, dass manche Versicherungen Kinderrabatt auf die Grundversicherungsprämie anbieten, wenn Sie selber dort versichert sind?


Kleiner Tipp: Es ist ratsam, die Krankenversicherung bis spätestens einen Monat vor der Geburt ihres Babys abzuschliessen! Warum fragen Sie sich? Die Versicherungen der Schweiz sind verpflichtet, das Neugeborene ebenfalls ohne Vorbehalt in die Grundversicherung aufzunehmen, auch wenn sich nach der Geburt eine Krankheit bei einem Kind herausstellen sollte. Das wird in der Regel auch gemacht. Allerdings können die Zusatzversicherungen nach der Geburt von dem Versicherungsanbieter abgelehnt werden, weshalb es ratsam ist sich rechtzeitig um die Versicherung Ihres Kindes zu bemühen.


Important to know: Die Leistungen der Grundversicherung sind im Übrigen bei allen Versicherungen gleich und gesetzlich festgelegt, weshalb eigentlich die günstigste Krankenkasse Ihren Zuschlag erhalten sollte. Aber die Zusatzversicherungen sind entscheidend und da sind die Preise durchaus unterschiedlich und das Preis / Leistungsverhältnis verschieden.

 


Zusatzversicherungen sind heutzutage keine Seltenheit mehr und durchaus für ein neugeborenes Kind zu empfehlen. Hier gilt die Maxime je früher desto besser. Denken Sie an die Kosten teurer Zahnkorrekturen im Jugendalter, wenn Ihr Baby gross geworden ist. Wenn Sie die Versicherung bereits früh abgeschlossen haben, entfallen später die hohen Kosten oder sie werden gemindert. Die Zusatzversicherung erst dann abzuschliessen, wenn Kosten für Zahnbehandlungen entstehen könnten, ist teuer und manchmal gar nicht möglich. Bei der Zusatzversicherung für Zahnstellungskorrekturen ist wichtig zu wissen, dass die Krankenkasse diese auch ablehnen kann oder Leistungen ausschliesst. Das Alter des Kindes spielt eine wichtige Rolle, weshalb Sie früh abklären sollten, bis wann eine Versicherung ohne Risikoprüfung möglich ist.

 

Schon einmal etwas von einer Taggeldversicherung gehört, die zum Tragen kommt, wenn Ihr Kind krank sein sollte? Eltern im Angestelltenverhältnis sind gegen Erwerbsausfall versichert, was machen aber Selbständige. Eine Taggeldversicherung springt ein und übernimmt einen Teil der Kosten der Kinderbetreuung für den Fall, dass Sie krank zu Hause bleiben müssen bzw. wenn ein Elternteil durch Unfall ausfällt. Da sich die Kosten für Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse extrem unterscheiden, sollten die Prämien in Bezug zu den Leistungen verglichen werden: Es gibt zwar günstige Angebote aber sind dann die Leistungen enthalten, die Ihr Kind später braucht? Bei den zahlreichen Anbietern ist das ein enormer Zeitaufwand. Als Versicherungsmakler habe ich Erfahrung in diesem Bereich. Nehmen sie Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen eine kostenlose Beratung und unterbreite Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.


Versicherung gegen Invalidität des Kindes Unfälle passieren im Alltag schneller als man denkt. Sollte Ihr Kind – was hoffentlich nicht eintreten wird- durch einen Unfall invalid werden und muss zu Hause gepflegt werden, könnte eine Versicherung für Invaliditätskapital einspringen und das vorher vereinbarte Kapital hilft bei der Bewältigung der finanziellen Angelegenheiten.

 

Was ist wenn der Hauptverdiener ausfällt? Sie als werdende Eltern sollten unbedingt auch die finanzielle Situation bedenken für den Fall, dass Sie als Elternteil sterben. Erhält Ihr Partner dann genug Geld, um sich und das Kind weiterhin optimal zu versorgen und muss keine Einbussen hinnehmen? Viele Experten raten die finanzielle Lage frühzeitig zu analysieren und wenn nötig einen Versicherungsberater zur Hilfe zu nehmen, der Ihnen hilft die finanzielle Lage zu untersuchen und Vorkehrungen für den unvorhergesehenen Todes- / Krankheitsfall, der hoffentlich nicht eintrifft, zu treffen.

Es können Invaliditätskapitalversicherungen, Todesfallkapitalversicherungen oder auch Risikolebensversicherungen abgeschlossen werden, die zumindest den finanziellen Schaden im Todesfall abfangen. Gern biete ich Ihnen eine kostenlose Beratung an und suche das passende Angebot für Sie heraus.

 

Eine eigene Privathaftpflichtversicherung braucht Ihr Kind nicht. Es reicht in der Schweiz aus seine eigene Haftpflichtversicherung zu ergänzen und das neugeborene Baby mit in die Versicherung aufzunehmen. Sollten Sie keine Privathaftpflicht haben, kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gern und suche eine günstige Versicherung für Sie heraus. Die Schäden, die kleine Kinder verursachen, können teuer werden und bei dem Spieltrieb der Kleinen kommt es schon einmal vor, dass Fernseher, Vase oder ähnliche Dinge zu Bruch gehen. Deshalb sollten Sie auf alle Fälle eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Ebenso wie die Privathaftpflichtversicherung kann auch die Hausratversicherung angepasst werden.

 

Nicht zuletzt wollen Sie als Elternteil, dass Ihr Kind im Erwachsenenalter keine finanziellen Sorgen hat und gut in die Selbständigkeit starten kann. Ein kleines Sparvermögen anzuhäufen ist das Ziel vieler Eltern für ihre Kleinen. Banksparen und Versicherungssparen sind zwei Möglichkeiten um etwas Kapital über die Jahre anzuhäufen. Sie, als Eltern, können beim Versicherungssparen ein Sparziel festlegen und monatlich eine Prämie in die Versicherung einbezahlen. Meistens wird das Sparen mit einem Versicherungsschutz, z.B. einer Lebensversicherung, kombiniert. Es kann aber auch nur Kapital angesammelt werden. Welche Möglichkeit ist für Sie die beste? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich biete Ihnen eine unabhängige Beratung und vergleiche für Sie die verschiedenen Alternativen.

 

Als letzte zu erwähnende Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung zu nennen, die einspringt, wenn Ihr Kind mal in einen Unfall verwickelt wird oder in andere Streitigkeiten mit Gegenparteien verwickelt ist.

Wichtig zu wissen: Bei manchen Versicherern ist die Rechtsschutzversicherung gratis, wenn Sie eine Grundversicherung dort abschliessen.

 

Wechsel der bisherigen Krankenkasse

Kündigungsschreiben um die Krankenversicherung oder Krankenkasse zu wechseln

Wie wechselt man seine Krankenkassen-Grundversicherung und warum sollte man das tun?

 

Seine Krankenversicherung zu wechseln dauert in der Regel nicht lange und kann durchaus mit 15 Minuten Aufwand und einem Kündigungsschreiben erledigt sein. Allerdings ist die Suche nach einer neuen Krankenkasse bei rund 80 Krankenkassen sehr aufwendig. Den günstigsten Anbieter herauszufinden, dauert jedoch in der Regel länger und oftmals sind die Telefonate mit den Callcentern zeitaufwendig und nervenaufreibend.

Experten sind der Meinung, dass ein Erwachsener beim Wechsel der Krankenversicherung im Durchschnitt 960 Schweizer Franken sparen kann.

 

Ist Ihre derzeitige Krankenkassen-Grundversicherung wirklich die Beste unter den 80 Krankenkassen?

 

Was viele nicht wissen ist, dass die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich festgeschrieben sind und bei allen Krankenkassen identisch sind. Der monatliche Beitrag sollte dann doch auch gleich sein, oder etwa nicht? Das ist leider nicht der Fall, weshalb sich ein Vergleich zwischen den Krankenkassen anbietet.

 

  • Sind Sie mit Ihrer derzeitigen Krankenversicherung unzufrieden und möchten kündigen, um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln?
  • Haben Sie das Gefühl, dass Ihre derzeitige Krankenkasse im Vergleich zu anderen Krankenkassen zu teuer ist und möchten deshalb kündigen?

 

Hier können Sie Kontakt zu unserem Krankenkassen-Experten aufnehmen, der für Sie die Kündigung, inkl. Kündigungsschreiben vorbereitet. Natürlich schaut er zuvor kostenlos und unverbindlich nach, ob er Ihnen eine günstigere Alternative unterbreiten kann.

 


Private Rentenversicherungen in der Schweiz berechnen

Private Rentenversicherungen in der Schweiz berechnen

Die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversicherung ( AHV ) ist  gekoppelt mit der Invalidenversicherung ( IV ) die erste Säule der staatlichen Rentensystems in der Schweiz.  Diese Grundversicherung ist für alle Bewohner der Schweiz, unabhängig von ihrem Arbeitsstatus, obligatorisch. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Die AHV  bietet für alle  Versicherten eine Minimalrente.

 

Die Pensionskasse als zweite Säule im Schweizer Rentensystem ist für alle Arbeitnehmer mit einem festgelegten Mindest- bzw. Maximaljahreseinkommen verpflichtend. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Alter des Versicherten und wird ebenfalls wie die AHV hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.  Das Ziel der Vorsorge ist ungefähr 80 Prozent des letzten Erwerbseinkommens zu erlangen.  Mit dem Erreichen des Pensionsalters wird das angesparte Kapital ausgezahlt. In speziellen  Fällen wie zum Beispiel dem Kauf einer Immobilie kann das Guthaben vorzeitig bezogen werden. 

 

In der Schweiz ist die dritte Säule die private Rentenversicherung. Sie ist freiwillig und unterscheidet sich in gebundene Vorsorge (3a) und freie Vorsorge (3b). Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Eine private Rentenversicherung kann bei einer Bank oder Versicherung abgeschlossen werden. 

 

Da die Leistungen aus Alters- und Hinterbliebenenversicherung sowie der Pensionskasse oftmals nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard im Pensionsalter aufrecht zu erhalten, ist eine private Rentenversicherung die richtige Ergänzung. 

Lassen Sie sich von unserem Versicherungsfachmann beraten. Er wird  für Sie  Optimierungslösungen berechnen und einen kostenlosen Vergleich erstellen. 

 


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