Günstige Versicherungen in der Schweiz vergleichen
Rechtsschutzversicherung
Günstige Autoversicherung / Kfz-Versicherungen in der Schweiz vergleichen
Bei Autoversicherungen sind in der Schweiz vier verschiedene Deckungsarten möglich.
- Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Kollisionskaskoversicherung
- Insassen-Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Alle zugelassenen Autos (Kfz) in der Schweiz müssen mittels einer Haftpflichtversicherung versichert sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, in der Schweiz auch unter Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bekannt, ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kfz im Strassenverkehr entstehen. Bei der Haftpflichtversicherung werden also Schäden abgedeckt, die Sie mit Ihrem Auto Personen und Sachen zufügen könnten. Bei den meisten Versicherern liegt die Garantiesumme bei 100 Millionen Schweizer Franken.
Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise Jahresverträge, verlängern sich allerdings stillschweigend, sofern man nicht kündigt. Unser Versicherungsexperte berät Sie sehr gerne bei einem Versicherungswechsel, denn oftmals gibt es im Bereich der Prämien und Einstufungen Unterschiede, die beträchtliches Sparpotential bieten.
Hier online einen kostenlosen Versicherungsvergleich einholen, bei dem Ihnen günstige Autoversicherungstarife durch unseren Experten berechnet werden. Durch die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind allerdings Schäden an Ihrem eigenen Auto. Deshalb sollte zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Teilkaskoversicherung
Diese deckt eine Reihe von Risiken ab. Unter anderem ist Ihr Kfz gegen Diebstahl, Elementarschäden, Feuer, Glasbruch, Kollision mit Tieren, Marder oder Vandalenakte versichert.
Kollisionskaskoversicherung
Der Abschluss einer Kollisionskaskoversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch (im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung). Sie würde bei selbst verursachten Schäden am Fahrzeug einspringen. Bei manchen Versicherern in der Schweiz ist die Kombination von Teil- und Kollisionskasko als Vollkaskoversicherung bekannt.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung deckt Heilungskosten bei Spitalaufenthalt, entrichtet Taggelder bei Spitalaufenthalt und zahlt Kapitalleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall. Diese kann separat für Beifahrer oder alle Insassen abgeschlossen werden. In der Schweiz ist man meist über den Arbeitgeber oder die Krankenkasse unfallversichert, weshalb diese Versicherung günstig ist für Personen, die oft ausländische Gäste oder Personen mit schlechtem Unfallschutz mitfahren lassen.
Lediglich die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die anderen genannten Versicherungen sind freiwillig.
Lassen Sie sich von unserem Experten beraten, welche der Autoversicherungen für Sie am günstigsten ist und holen Sie sich einen kostenlosen Vergleich ein.
Private und obligatorische Unfallversicherungen in der Schweiz vergleichen
Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und wenn vereinbart auch Berufskrankheiten und deren gesundheitlichen, wirtschaftlichen sowie immateriellen Folgen absichert.
Sie gewährt im Schadensfall Tagegelder, Invalidenrenten, Integritätsentschädigungen, Hilflosenentschädigungen und Hinterlassenenrenten.
Laut Unfallversicherungsgesetz (UVG) müssen seit 1984 alle ArbeitnehmerInnen, die in der Schweiz beschäftigt sind, obligatorisch versichert werden. Je nach Tätigkeitsfeld muss bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder bei anderen zugelassenen Versicherern (Krankenkassen, Privatversicherer, öffentliche Unfallversicherungskassen) versichert werden.
Die Beiträge der obligatorischen Versicherung für Berufsunfälle und Berufskrankheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers, die Kosten für Nichtberufsunfälle trägt der Arbeitnehmer (Abzug vom Lohn). Zu beachten ist, dass Arbeitnehmer in der Schweiz, deren wöchentliche Arbeitszeit unter 8 Stunden liegt, nicht gegen Nichtbetriebsunfälle versichert sind. Hier entsteht eine Versorgungslücke, die mittels einer privaten Unfallversicherung geschlossen werden sollte.
Einige Personengruppen beispielsweise Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende und deren mitarbeitende Familienangehörige, Hausfrauen und Studierende sind in der Schweiz nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig versichern. Dann erhalten sie im Schadensfall die gleichen Leistungen wie die obligatorisch Versicherten.
Personen, die weder obligatorisch noch freiwillig versichert sind, sind zumindest für die Heilungskosten über ihre Krankenversicherung abgesichert und sollten daher die Unfallversicherung nicht ausschliessen.
Trotz dem bestehenden gesetzlichen Sicherheitsnetz sind im Falle eines Unfalls individuelle Bedürfnisse durch die obligatorische Unfallversicherung nicht immer vollständig gedeckt. Um die Versorgungslücken zu schliessen, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung.
Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Vergleich von unserem Versicherungsfachmann, der für Ihre individuellen Bedürfnisse eine Offerte erstellt, Beiträge und Kosten der verschiedenen Unfallversicherungsgesellschaften vergleicht und im Anschluss mit Ihnen Kontakt aufnimmt.
Inhaltsverzeichnis für die Lebensversicherung
- Was ist eine Lebensversicherung?
- Welche Arten der Lebensversicherung gibt es?
- Wie wird bei der Lebensversicherung am Ende ausbezahlt?
Was ist eine Lebensversicherung?
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die Sie (respektive Ihre Hinterbliebenen) gegen verschiedene wirtschaftliche Risiken, die im Zusammenhang mit der Lebensdauer stehen, absichert. Je nach Ausgestaltung des Vertrages können Sie sich
- gegen den Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung)
- Erreichen eines vertraglich vereinbarten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung)
- gegen den Eintritt schwerer Krankheiten
- gegen die Berufsunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
- oder gegen andere mit dem Leben zusammenhängende Risiken (zum Beispiel Aussteuer) absichern lassen.
Welche Arten der Lebensversicherung gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Hauptarten, die allerdings verschiedene Ausprägungen haben können.
Risikoversicherung
Die Ausprägungen der Risikoversicherung sind die Risikolebensversicherung (Leistung der Versicherung wird ausgelöst wenn der Versicherungsfall „Tod“ eintritt) sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung (Leistung der Versicherung wird ausgelöst wenn der Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ eintritt). Die Leistungen und das ist besonders wichtig zu betonen, werden nur ausgelöst, wenn der Versicherungsfall eintritt. Gerne angewendet wird diese Art der Versicherung
- um die Angehörigen abzusichern (speziell für den Fall, dass der Lebenspartner oder die Kinder wirtschaftlich unselbständig sind)
- um Verbindlichkeiten abzusichern
- als Trägertarif für bestimmte Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Neben den beiden oben beschriebenen Versicherungen (Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung) ist als Sonderfall die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben zu erwähnen. Bei dieser Variante wird eine Risikolebensversicherung für mehrere Personen abgeschlossen. Es wird demnach der Versicherungsfall „Tod von Personen“ abgesichert, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind. Denkbar ist diese Art bei Ehepartnern ohne Kinder, Lebensgemeinschaften oder aber auch bei Geschäftspartnern. Die Leistung der Versicherung wird fällig, sollte einer der versicherten Personen sterben.
Wie Sie sehen, gibt es sehr viele Arten von Risiko-Lebensversicherungen und welche die Richtige für Sie ist, ist nicht immer ganz einfach zu beantworten. Deshalb kontaktieren Sie doch unseren Experten in Sachen Versicherungsfragen. Er ist seit Jahren im Versicherungswesen tätig und als eingetragener Versicherungsbroker bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bietet er eine seriöse und für Sie unverbindliche Beratung.
Wie wird bei der Lebensversicherung am Ende ausbezahlt?
Man kann sich das Geld entweder als monatliche Rente auszahlen lassen oder man erhält den Betrag in einer Einmalzahlung. Experten Raten heutzutage das Geld nach Ablauf der Laufzeit in einen Rentenfonds zu investieren und einen Auszahlungsplan zu bestimmen. Dabei stehen einem zwei Varianten der Auszahlung zur Verfügung.
- Das Vermögen wird nicht berührt und es wird nur die Fondsausschüttung ausbezahlt.
- Oder aber es wird ein Plan der Auszahlung vereinbart, bei dem Fondsvermögen und Fondsausschüttung kombiniert werden. Im Gegensatz zu Variante 1 ist das Geld am Ende der Laufzeit aufgebraucht, weshalb der Plan gut durchdacht sein sollte.
Es gibt in der Schweiz zahlreiche Anbieter von Lebensversicherungen. Die namhaftesten Lebensversicherungs-Unternehmen in der Schweiz sind Swiss Life Lebensversicherung, AXA Winterthur, Generali, Groupe Mutuel, Helvetia, die Zurich oder Allianz Suisse. Alle diese Lebensversicherer bieten unterschiedliche Vorsorgeleistungen an und verlangen verschiedene Prämien. Beispielsweise gibt es Versicherer, die eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss verlangen. Es ist aber auch möglich eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschliessen. Der Markt für Lebensversicherungen ist gross und es ist nicht einfach den Vergleich der einzelnen Anbieter selber durchzuführen.
Je nach Ihren Bedürfnissen, finanziellen Beitragsabsichten und Risikovorstellungen können wir die passsende Lebensversicherung für Sie in der Schweiz finden.
Je früher Sie in der Schweiz mit der Vorsorge beginnen und sich gegen das Risiko im Alter absichern desto besser.