Berufsunfähigkeitsversicherung

Sachversicherungen in der Schweiz

 

Autoversicherung

Autoversicherung


Bei Autoversicherungen sind in der Schweiz vier verschiedene Deckungsarten möglich. Haftpflichtversicherung , Teilkaskoversicherung Kollisionskaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung.

 

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Autoversicherung

Oldtimerversicherung


Für Sie ist ein Oldtimer nicht nur eines von vielen Fahrzeugen, es ist Ihr Einzelstück, Ihr Liebhaberfahrzeug und Ihr liebstes Hobby. Oldtimer haben ihre eigene Geschichte. Sein Lieblingsstück optimal versichern zu lassen, darum geht es vielen Besitzern von Oldtimer-Fahrzeugen.

 

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Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung


Ihr Kind spielt im Freien und ein Fuss-, Basket-,Tennis- oder anderer Ball zerbricht die Scheibe des Nachbarn. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diesen Schaden.

 

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Hausratversicherung

Hausratversicherung


In der Hausratversicherung wird der gesamte Hausrat, das heisst Gegenstände in Ihrem Haushalt, gegen verschiedene Gefahren wie Feuer, Wasser, Glasbruch, Diebstahl, Einbruch sowie Sturm und Hochwasser versichert.

 

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Hausratversicherung

Wertsachenversicherung


Die Wertsachenversicherung gehört zu den Sachversicherungen und übernimmt Schäden an Ihren Wertsachen. Private Gegenstände wie Schmuck, Pelze, Bilder und andere für Sie wichtige und bedeutende Wertsachen optimal zu versichern, darum geht es bei der Versicherung Ihrer privaten Wertgegenstände.

 

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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung


Wenn Sie Besitzer eines eigenen Wohngebäudes (Ein- oder Mehrfamilienhaus) sind, ist es empfehlenswert eine Wohngebäudeversicherung abzuschliessen.

 

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Risikolebensversicherungen in der Schweiz

Risikolebensversicherungen in der Schweiz

Im Grunde gibt es zwei gängige Varianten einer Lebensversicherung: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung.


Die Risikolebensversicherung gehört zu der Gruppe der Personenversicherungen. Hinterbliebene im Falle des eigenen Todes, der unvorhergesehen durch Unfall oder Krankheit eintreten kann, finanziell abzusichern, ist der Grundgedanke dieser Versicherung. Der Versicherungsnehmer schliesst während der Vertragslaufzeit mit dem Versicherer einen Vertrag. Verunglückt der Versicherungsnehmer während dieser Laufzeit tödlich, bekommt die im Vertrag ausgewiesene Person die festgehaltene Versicherungssumme ausbezahlt. Die Vertragslaufzeit kann dabei vom Kunden variabel gewählt werden. Möglich sind 5 oder 10 Jahre. Nicht ungewöhnlich sind aber auch Laufzeiten über 30 Jahre und mehr.


Nehmen Sie jetzt mit mir Kontakt bezüglich einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung zur Risikolebensversicherung auf. Ich berate Sie umfassend und informiere Sie über die verschiedenen Leistungen und Preise der Versicherer.



Wozu braucht es eine Risikolebensversicherung?


Wenn während der Vertragslaufzeit eine versicherte Person durch Unfall oder Krankheit ums Leben kommt, wird eine vereinbarte Versicherungssumme  ausbezahlt.  Der Grundgedanke der Risikolebensversicherung ist: Hinterbliebene sollen optimal abgesichert werden für den Fall des frühzeitigen und unvorhersehbaren Ablebens. Der Abschluss dieser Versicherung lohnt sich demnach vor allem dann, wenn Sie Kinder oder Ehepartner finanziell absichern wollen.  Des Weiteren ist es sinnvoll, den Hauptverdiener der Familie zu versichern.  Da es in erster Linie, um die finanzielle Absicherung der Familie geht, sollte sich nicht die Hausfrau / der Hausmann versichern, da man genau diese Personen im Todesfall absichern will. 


Summa Summarum lohnt sich die Risikolebensversicherung für  junge Familien und Alleinverdiener, für die Absicherung Ihrer Familie, sowie für Ehepartner, die sich gegenseitig absichern möchten.  


Einer der Hauptvorteile dabei ist:  Niedrige Beiträge im Vergleich zu einer hohen Versicherungssumme.  


Allerdings lohnt sich diese Versicherung ebenfalls zur Absicherung einer Kreditrückzahlung!

Stirbt der Versicherte beispielsweise während der Finanzierungslaufzeit des Eigenheimes springt die in entsprechender Höhe abgeschlossene Risikolebensversicherung ein und "beschützt" somit Ihr Heim vor der Zwangsversteigerung. Von der Versicherung wird demnach die restliche Finanzierung der Immobilie getragen. 


Auch Geschäftspartner, Unternehmer und Teilhaber können sich gegenseitig absichern und die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls minimieren.  


Auf was ist bei einer Risikolebensversicherung zu achten?


Die bei Tod ausbezahlte Versicherungssumme sollte mindestens so hoch sein, wie das Vier- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens, für den Fall, dass Sie kein weiteres Vermögen haben. Je höher die Versicherungssumme  der Risikolebensversicherung ist, desto besser schützen Sie Ihre Angehörigen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit mit Todesfolge. Im Falle einer Risikoversicherung zur Absicherung von Krediten sollte die Kredithöhe als Massstab genommen werden. 


Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass manche Anbieter nicht alle Situationen absichern. Sind Sie des Öfteren im Ausland unterwegs sollten Sie natürlich auch gegen einen Vorfall im Ausland abgesichert ein. Achten sie deshalb darauf, dass alle Risiken und Situationen im Deckungsumfang enthalten sind. 


Weiterhin unterscheiden sich die Leistungen auch anhand der Lebensumstände. Beispielweise bekommen Raucher einen Risikoaufschlag, der von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird. Ebenso wird es Unterschiede beim Beitrag von Männern und Frauen geben. Grundlage für die Kalkulation des Beitrages sind neben dem Geschlecht, Sterbetafeln, berufliche Risiken, Versicherungssummen, Laufzeiten oder die Krankenvorgeschichte. Es gibt aber auch Anbieter, die Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Dafür verlangen die Gesellschaften allerdings meist einen Aufschlag auf den Beitrag. 


Risikolebensversicherungen dienen der Absicherung und sind eine Sicherheitsleistung. Haben Sie eine Familie, die Sie absichern wollen oder bauen Sie sich gerade eine eigene Zukunft mit fremder finanzieller Hilfe auf und möchten eine Sicherheitsleistung, dann melden Sie sich bei mir, ich helfe Ihnen unter den vielen Anbietern den Passenden heraus zu suchen.



Risikolebensversicherungen sind per Definition Risikoversicherungen, das heisst eine Leistung der Versicherung entsteht erst wenn der Versicherungsfall wirklich eintritt.  

Es gibt allerdings mittlerweile zahlreiche Mischformen bei Lebensversicherungen. Der Markt hat verschiedene Ausprägungen hervor gebracht und die zwei am Anfang erwähnten Lebensversicherungen: Risiko- und Kapitallebensversicherung sind mit zusätzlichen Attributen versehen und es gibt weitere Unterarten.  Ein paar Beispiele, die in der Schweiz anzutreffen sind.  


Versicherung auf 2 Leben: Bei dieser Form der Risikolebensversicherung kann eine Versicherung für Personen gemeinsam abgeschlossen werden. Deren Leben sind sozusagen miteinander verbunden. Dabei müssen die beiden Personen nicht zwingend Lebensgefährten sein, auch für Geschäftspartner kann die gebundene Versicherung auf 2 Leben zweckmäßig sein. Bei dieser Form der Lebensversicherung kommt es bei Tod einer der beiden versicherten Personen zur Auszahlung der Versicherungssumme. 


Risikolebensversicherung mit Zusatz Erwerbsunfähigkeit: Nach Todesfolge durch Unfall und Krankheit wurde weiter oben erwähnt, dass dann die Risikolebensversicherung einspringt, sofern eine solche Versicherung vorhanden ist. Aber was ist wenn der Einkommensausfall des Hauptverdieners in Folge der Berufsunfähigkeit eintritt? Für diesen Fall gibt es eine Risikolebensversicherung kombiniert mit dem Zusatz der Berufs- / Erwerbsunfähigkeit, die in beiden Fällen absichert.


Risikolebensversicherung mit oder ohne Überschussbeteiligung:  Wenn Sie Kunde bei einem Versicherungsanbieter sind, steht Ihnen eine Beteiligung an Überschüssen zu. Es gibt die Möglichkeit die Risikolebensversicherung mit Beteiligung an Überschüssen abzuschliessen und das Unternehmen verteilt dann, die aus Ihren Beitrag erwirtschafteten Gewinne.  


Einer der Hauptvorteile der Risikolebensversicherung ist, dass nach dem Ableben der versicherten Person die Absicherung der Hinterbliebenen und die damit verbundenen Leistungen zügig beginnen. Die Hinterbliebenen können mit schneller Unterstützung rechnen, da die Versicherungssumme von der Lebensversicherung sofort ausbezahlt werden kann.  Ähnlich verhält es sich wenn die versicherte Person durch einen Unfall berufsunfähig wird. Auch hier wird der Leistungsanspruch im Sinne einer unkomplizierten Abwicklung zügig geprüft und ausbezahlt. Ihre Familie bzw. die begünstigte Person wird vor finanziellen Sorgen geschützt.     


Die Risikolebensversicherung ist vor allem für die Absicherung der Hinterbliebenen beim Tod der versicherten Person(en) gedacht. Die Versicherung eignet sich nicht oder nur bedingt als Altersvorsorge. Sofern Sie neben der Absicherung Ihres Lebens auch an einer Altersvorsorge interessiert sind, berate ich Sie auch hierzu gerne kostenfrei und unverbindlich.


Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung sowohl in der Säule 3a, wie auch in der Säule 3b (3-Säulen Konzept in der Schweiz)abgeschlossen werden kann. In der gebundenen Vorsorge der Säule 3a stehen meistens familiäre Interessen im Vordergrund. Gesetzliche Bestimmungen legen den Zeitpunkt der Auszahlung der Versicherungssumme und die Wahl der begünstigten Person fest. Bei der freien Vorsorge in der Säule 3b dagegen steht das Geld in der Regel schneller zur Verfügung. Allerdings können die Beiträge der Säule 3b nicht von der Steuer abgesetzt werden, was bei der gebunden Vorsorge der Fall ist.       


Die Beiträge der Risikolebensversicherung richten sich nach dem zu versichernden Einkommen, der Art der Versicherung oder auch nach der garantierten Leistung im Todesfall, resp. im Falle der  Erwerbsunfähigkeit. Die Höhe der Beiträge ist individuell mit dem Versicherungsgeber zu vereinbaren. Allerdings lohnt sich der Vergleich der einzelnen Anbieter, da es Unterschiede zwischen Leistungen und Beiträgen gibt. 


Sie sehen die Liste der Informationen zur Risikolebensversicherung ist lang, es gibt viel zu beachten und die Beiträge und Leistungen der Versicherungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich. Sie wollen eine günstige und auf Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherung? Gerne helfe ich Ihnen dabei. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich biete Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Beratung.  



Drei-Säulen-System Schweiz

Drei-Saeulen-System

 

In der Schweiz beruht die Vorsorge für Alter, Tod bzw. Hinterlassenenschutz und Erwerbsausfall auf einem Drei-Säulen-System. Die drei Säulen stellen die tragenden Pfeiler der Vorsorge in der Schweiz dar und mit unterschiedlichen obligatorischen und freiwilligen Finanzierungsmöglichkeiten ist das System für den Laien durchaus ein wenig verwirrend.

 

Die erste Säule...

 

... deckt die Existenzsicherung der gesamten Bevölkerung ab. In ihr enthalten sind die Alters- und Hinterlassenenversicherung, als AHV bekannt, und die Invalidenversicherung IV. Finanziert wird die erste Säule durch obligatorische Beiträge, die Arbeitnehmer in der Schweiz zu entrichten haben. Das Umlageverfahren sorgt dafür, dass die eingenommenen beiträge sofort für die Finanzierung der Renten eingesetzt wird.

 

Die zweite Säule...

 

... auch als berufliche Vorsorge bekannt. Alle Angestellten, die das 17. Lebensjahr erreicht haben und einen Mindestlohn (derzeit 21.060 CHF/Jahr) verdienen, müssen einer Pensionskasse beitreten. Spezielle Regelungen zu bspw. Teilzeitangestellten, Arbeitnehmern in Probezeit etc. sind im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) geregelt. Allgemein dient die zweite Säule der Fortsetzung des Lebensstandards im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.


Die ersten beiden Säulen reichen allerdings heutzutage oft nicht mehr aus, um seinen derzeitigen Lebensstandard im Alter beizubehalten. Deshalb gibt es die dritte Säule, die diese Lücke schliessen kann.

 

Die dritte Säule...

 

...ist die private Vorsorge im Dreisäulenkonzept. Sie gewinnt zunehmend an Bedeutung, da nur mit den Beiträgen aus den ersten beiden Säulen können im Alter beachtliche Lücken zum bisherigen Einkommen entsehen. Das Gesetz fördert die private Vorsorge für das Alter und deshalb sind Beiträge an die drite Säule, genauer gesagt an die Säule 3a, bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei. Im Übrigen muss die gebundene Vorsorge der Säule 3a in einer anerkannten Vorsorgeform stattfindnen, d.h. es sind nur ein Vorsorgekonto bei einer Bank möglich oder eine Vorsorge bei einer Versicherung. Wussten Sie das?

 

Sie sehen das Drei-Säulen-System ist komplex. Sind Sie optimal versichert und haben Sie ihren Lebensabend bereits abgesichert. Die angesprochene Vorsorgelücke zu schliessen und frühzeitig die Weichen für einen unbeschwerten Lebensabend zu sorgen dabei hilft Ihnen unser Fachmann. Nutzen Sie deshalb unverbindlich die Möglichkeit und sichern sich für die Zukunft finanziell ab.



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